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Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

Berufsordnung (BORA)

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)



Die Gebühren richten sich im Notariat nach der Kostenordnung (KostO) und im Anwaltsbereich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Gebührenvereinbarungen sind üblich und zulässig im Rechtsanwaltsbereich für Beratungen zu bestimmten Rechtsfragen oder Prüfung von Vertragsentwürfen.

Mein Honorar beträgt nunmehr auf Grundlage der Bundesrechtsanwalts-kammermitteilung 5/2009, Seite 224, je nach Schwierigkeitsgrad 136,- bis 220,- EUR pro Stunde zzgl. MwSt.

 

 

 

 
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